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Hallo, ich bin Dany. Meine Skoliose begleitet mich schon einige Jahrzehnte. Meine Skoliosegeschichte und die momentane Entscheidung für den konservativen Weg mit einem Erwachsenen Korsett, kannst du dir in der Podcastfolge 18 sowie den Folgen 59 und 60 sowie den Folgen 70 und 71 anhören.
Ich habe gemeinsam mit Conny von SkolioseHilfe eine Gruppe für Erwachsene mit einem Skoliose- oder Kyphosekorsett gegründet. Wir stehen in ständigem Austausch miteinander und möchten unser Wissen und unsere Erfahrungen teilen.
In diesem Blog Beitrag fassen wir die Erfahrungen von über 40 Erwachsenen Skolis und Kyphis zur Fragestellung „Wie beantragt man ein korrigierendes Korsett bei der Krankenkasse?“ zusammen.
Ein Rezept für eine deroutierende Rumpforthese kann über deinen Orthopäden/deine Orthopädin aber auch über deinen Hausarzt/deine Hausärztin ausgestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass du dich zuerst mit deinem Anliegen an den Korsettbauer deines Vertrauen wendest und nachfragst, ob in deiner Situtation ein Korsett Sinn machen würde.
Bei deiner Wahl des Korsettbauers (auch Orthopädietechniker genannt) ist es wichtig, dass er sich im Bereich des Erwachsenenkorsetts auskennt und schon eine Vielzahl an Korsetts gebaut hat. Es gibt in Deutschland Orthopädietechniker, die sich ausschließlich auf den Bau von Rumpforthesen spezialisiert haben.
Orthopädietechniker arbeiten mit Orthopäden zusammen und haben die Möglichkeit, dir entsprechende Adressen zu nennen, um ein Rezept für dein Korsett zu erhalten.
Wenn du die Verordnung für ein Korsett in den Händen hältst, muss diese von der Krankenkasse genehmigt werden. Je nach Orthopädiefachgeschäft kann die Vorgehensweise unterschiedlich aussehen: Oft musst du das Rezept bei der Krankenkasse selbst einreichen, manchmal übernimmt dies auch der Korsettbauer für dich. Erkundige dich hier am besten bei deinem Orthopädietechniker.
Sollte deine Krankenkasse deine Korsettversorgung ablehnen, gehe innerhalb der 4 Wochenfrist in Widerspruch. Du kannst dich an
wenden. Beide Verbände unterstützen dich in Deutschland im Widerspruchsverfahren.
Falls du aus Österreich kommst, kannst du dich gerne an Conny von SkolioseHilfe wenden.
Auch dein Korsettbauer steht dir mit seinen Erfahrungen zu Seite, wenn es um Widersprüche geht.
Wir als Betroffene haben ebenso eine Expertise im Bereich der Beantragung und der Widerspruchverfahren. Gerne kannst du auch uns kontaktieren und wir werden dir mit unserem Schwarmwissen zur Seite stehen.
Gib bei einer Ablehnung nicht zu schnell auf – viele von uns haben das Erwachsenenkorsett erst durch ein Widerspruchsverfahren genehmigt bekommen!
Die Zuzahlung für eine Rumpforthese beträgt derzeit in Deutschland 10 Euro.
Du möchtest weitere Infos zum Thema derotierendes Erwachsenenkorsett?
Hier gelangst du zu allen Blog Beiträgen, die das Thema behandeln.
Ich hoffe, wir konnten dir mit unseren Erfahrungen etwas weiterhelfen und wünschen dir gutes Gelingen bei der Beantragung deines Erwachsenenkorsetts!
Alles Liebe,
Dany
Disclaimer: Dieser Blog Beitrag fasst ausschließlich unsere Erfahrungen als Patientinnen und Patienten zusammen sowie das Wissen, das uns unsere behandelnden Ärzte und Orthopädietechniker mit auf unseren Weg geben. Wir erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wenn ihr eigene, nicht erwähnte Erfahrungen habt, dann immer her damit. Schreibt mir per Mail an dany-kurtkorsett@gmx.de oder via Instagram an da_ny7838.
Hast du Fragen zu diesem Blog Artikel?
Schön, dass du da bist!
Lass uns gemeinsam dein Wissen über das Thema Skoliose erweitern.
Du bist nicht alleine!
Deine Conny
Disclaimer: Die Diagnose und Therapie von Erkrankungen und anderen körperlichen Störungen erfordert die Behandlung und/oder Beratung durch Ärzte, Psychologen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Nichts, was in den Leistungen der Skoliose Hilfe enthalten ist, ist dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren oder zu behandeln. Skoliose Hilfe ist kein Arzt und gibt keine medizinischen oder gesundheitlichen Heilversprechen
ab. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer ihren behandelnden Arzt!